Angebot der Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgegesellschaft mbH der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale

Wohnungssuchende haben in Schwarzenbach a.d.Saale gute Chancen, eine moderne, zeitgemäße und stadtnahe Wohnung zu günstigen Konditionen mieten zu können.

Die Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgegesellschaft mbH betreut insgesamt 167 Wohnungen, sowie eine Gewerbeeinheit in ihren 31 Häusern.

 

Wohnungsinteressenten wenden sich bitte an:
Wohnungsbau- und Wohnungsfürsorgegesellschaft mbH
Ludwigstraße 4
95126 Schwarzenbach a.d.Saale
Tel. 09284/933-55
Fax. 09284/933-50
Mail: wohnungsbau@schwarzenbach-saale.de

 

Wenn Sie Mieter werden möchten, benötigen wir von Ihnen nachfolgenden

Mieterfragebogen

vollständig ausgefüllt. Bitte senden Sie diesen an die vorgenannten Kontaktdaten der Wohnungsbau GmbH.

 

Wissenswertes zu unseren Wohnungen:

  1. Für die Wohnung sind zwei Grundmieten Kaution zu hinterlegen. Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
  2. Mietverträge können zu Beginn nur über 1 Jahr fest abgeschlossen werden. Im Anschluss an die 1-Jahres-Frist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
  3. Der Mieter hat beim Halten von Katzen und Hunden die Pflicht, Rücksicht auf das Gebäude, das Grundstück, die Wohnung, sowie die Hausmitbewohner im Hinblick auf Sicherheit, Sauberkeit und Ruhe zu nehmen. Das Halten von Hunden und Katzen ist dem Wohnungsunternehmen vorher anzuzeigen. Fühlen sich Mitbewohner im Gebäude oder auf dem Grundstück durch die Tiere in Gefahr oder wird die Sauberkeit und Ruhe im Gebäude oder auf dem Grundstück gestört, hat das Wohnungsunternehmen das Recht, die Haltung der Tiere auch nach vorheriger Zustimmung wieder zu verbieten.
  4. Die Wohnung ist mit Anschluss an das Breitbandkabelnetz für Hörfunk und Fernsehen ausgestattet. Die Versorgung mit Hörfunk und Fernsehen erfolgt nicht über das Wohnungsunter-nehmen, sondern durch die Fa. REICOM-Breitbandkabelanlagen bzw. durch die Fa. Vodafone Kabel Deutschland GmbH. Ein Vertrag ist mit dem jeweiligen Kabelanbieter gesondert zu schließen.
    In Wohnhäusern des Wohnungsunternehmens mit Gemeinschaftsantennenanlage versorgt das Wohnungsunternehmen die Wohnung mit Hörfunk und Fernsehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Anbringen von SAT-Anlagen und Antennen durch den Mieter zum Empfang insbesondere von Hörfunk und Fernsehen außerhalb der geschlossenen Mieträume nicht gestattet ist.
  5. Bei Zahlung der Grundmiete und der Betriebskosten durch den Job Center Hof Land oder durch den Landkreis Hof erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die Grundmiete und die Betriebskosten direkt vom Jobcenter Hof Land oder Landkreis Hof an das Wohnungsunternehmen entrichtet werden.
  6. Die Wohnungen sind nicht möbliert.

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