Für jedes Grundstück sowie für jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft wird Grundsteuer erhoben.
Die Höhe der Grundsteuer richtet sich unter anderem nach der Größe und der Nutzung des Grundbesitzes.

Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden die Grundlagen für die Grundsteuer in Bayern neu festgestellt.
Diese gelten für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025.


Wichtiger Hinweis: Änderungen mitteilen

Haben sich nach dem 1. Januar 2022 Angaben zu Ihrem Grundstück oder Betrieb geändert, müssen diese gesetzlich verpflichtend beim Finanzamt angezeigt werden.
Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht.

Alle Informationen, Formulare und Ausfüllhilfen finden Sie hier:

https://www.grundsteuer.bayern.de
Zusätzlich steht Ihnen hier ein Informationsflyer zur Verfügung:

Informationsflyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen“ (PDF)


Was gilt als Änderung?

Eine Anzeige ist erforderlich, wenn sich zum Beispiel:

  • die Fläche oder Nutzung eines Grundstücks ändert (z. B. Anbau, Abriss, Nutzungsänderung),
  • eine wirtschaftliche Einheit neu entsteht (z. B. Aufteilung eines Gebäudes),
  • ein Grundstück oder Gebäude erstmals steuerpflichtig oder steuerbefreit genutzt wird,
  • sich Eigentumsverhältnisse bei steuerbefreiten Grundstücken ändern,
  • sich bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden die wirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse ändern.

Reine Eigentumswechsel durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft müssen in der Regel nicht angezeigt werden.


Wer muss Änderungen anzeigen?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken
  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft
  • Erbbauberechtigte

Bei mehreren Eigentümern reicht es aus, wenn eine Person die Anzeige abgibt.


Bis wann muss die Anzeige erfolgen?

Änderungen eines Kalenderjahres müssen bis spätestens 31. März des folgenden Jahres beim Finanzamt angezeigt werden.


Wie erfolgt die Anzeige?

Die Anzeige kann erfolgen über:

  • den Vordruck Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5) oder
  • eine vollständige Grundsteuererklärung (BayGrSt 1 bis BayGrSt 4)

Die Übermittlung ist online über ELSTER oder in Papierform möglich.

Weitere Informationen:
https://www.grundsteuer.bayern.de

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