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Im Bereich des Förmitzspeichers im Landkreis Hof ist bei einem Wildvogel die Aviäre Influenza (Vogelgrippe) nachgewiesen worden. Der Erreger wurde bei einer tot aufgefundenen Kanadagans festgestellt.

Das Veterinäramt des Landkreises Hof wurde durch das Wasserwirtschaftsamt über den Fund einer verendeten Kanadagans am Förmitzspeicher informiert. Aufgrund eines aktuell erhöhten Auftretens der Vogelgrippe bei Wildwassergeflügel in benachbarten Landkreisen wurde das Tier zur virologischen Untersuchung an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Erlangen übermittelt. Das Untersuchungsergebnis bestätigte den Nachweis eines Influenza-A-Virus. Nach weiterführender Untersuchung durch das Friedrich-Löffler-Institut wurde nun ein hochpathogener Virustyp festgestellt. Das heißt, es liegt ein Fall der Vogelgrippe vor.

Keine verpflichtenden Maßnahmen – erhöhte Vorsorge dennoch dringend empfohlen

Tierseuchenrechtlich werden beim Nachweis der Vogelgrippe bei Wildvögeln derzeit keine verpflichtenden Schutzmaßnahmen angeordnet. Dennoch empfiehlt das Veterinäramt des Landkreises Hof eine erhöhte Aufmerksamkeit. Insbesondere Hausgeflügelhalterinnen und Hausgeflügelhalter – vor allem bei Freilandhaltungen – werden dringend gebeten, ihre Biosicherheitsmaßnahmen konsequent zu verstärken. Ziel ist es, einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern.

Hausgeflügel wie Hühner oder Puten reagieren sehr empfindlich auf die Vogelgrippe. Bei einem Ausbruch in einem Bestand kommt es in der Regel innerhalb kurzer Zeit zu hohen Tierverlusten. In solchen Fällen müssten umfangreiche tierseuchenrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, darunter die Tötung des gesamten Bestandes, verpflichtende Untersuchungen sowie die Einrichtung von Restriktionszonen mit Aufstallungspflicht und Einschränkungen des Tierverkehrs.

Vorgehen für Geflügelhalter

Geflügelhalter werden daher aufgefordert, insbesondere folgende Schutzmaßnahmen einzuhalten:

  • Ställe gegen unbefugten Zutritt sichern
  • Besucherverkehr auf das notwendige Minimum beschränken
  • Schutzkleidung im Stallbereich tragen
  • Schuhwechsel oder Desinfektion vor Betreten der Stallungen durchführen
  • Hände gründlich reinigen
  • Gerätschaften und Fahrzeuge regelmäßig reinigen und desinfizieren
  • Futter und Einstreu wildvogelsicher lagern
  • Fütterung ausschließlich in geschützten Stallbereichen durchführen
  • Kein Oberflächenwasser zur Tränkung verwenden
  • Konsequente Schadnagerbekämpfung durchführen

Diese Maßnahmen dienen der sogenannten Biosicherheit und reduzieren das Risiko einer Viruseinschleppung erheblich.

Darüber hinaus werden Geflügelhalter gebeten, bei ungewöhnlich hohen Tierverlusten unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt zu verständigen. Als Richtwert gelten bereits drei oder mehr verendete Tiere innerhalb von 24 Stunden in kleineren Beständen. Die dem Landkreis bekannte und ordnungsgemäß gemeldete Geflügelhaltungen im Einzugsbereich des Förmitzspeichers werden zusätzlich direkt durch das Veterinäramt informiert.

Verhaltenshinweise für Bürgerinnen und Bürger

Um die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, bittet das Veterinäramt des Landkreises Hof um Beachtung folgender Hinweise:

  • Tote oder kranke Wildvögel bitte nicht berühren
  • Funde verendeter Wasser- oder Greifvögel dem Veterinäramt melden
  • Hunde im Bereich des Förmitzspeichers vorsorglich anleinen

Risiko für Menschen sehr gering

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts besteht für die allgemeine Bevölkerung nur ein sehr geringes Gesundheitsrisiko. Ein erhöhtes Risiko besteht lediglich für Personen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel. Eine Übertragung auf Menschen wurde in Deutschland bislang nicht festgestellt.

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