Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Kommunalwahl statt. Hier haben wir für Sie alle wichtigen Informationen rund um Wahlbenachrichtigung, Briefwahl, Öffnungszeiten sowie das Wahlverfahren zusammengefasst.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 02.02.2026 bis 14.02.2026 zugestellt.
Sollten Sie bis zum 14.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:
Florian Opitz
Zimmer Nr. 8
Tel.: 09284 933-39
E-Mail: florian.opitz@schwarzenbach-saale.de
Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie dennoch wählen. Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.
Briefwahlunterlagen beantragen
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist ab sofort online über die Homepage der Stadt möglich:
Briefwahl online beantragen
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen auch:
- schriftlich mit der ausgefüllten Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- persönlich im Rathaus (Zimmer 8)
- über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (Online-Antrag)
beantragen.
Wichtig:
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung können Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 ausgestellt werden.
Bei persönlicher Abholung besteht die Möglichkeit, die Unterlagen direkt vor Ort auszufüllen.
Fristen für die Briefwahl
- Freitag, 06.03.2026: Beantragung bis 15.00 Uhr
- Samstag, 07.03.2026: Ausstellung von 10 – 12 Uhr nur noch bei nachgewiesener kurzfristiger Verhinderung (z. B. Erkrankung)
- Wahlsonntag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Ausstellung nur bei nachgewiesener Erkrankung
Erweiterte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamts
Anlässlich der Kommunalwahl gelten zusätzlich folgende Öffnungszeiten:
- Freitag, 06.03.2026: 13.00 – 15.00 Uhr
- Samstag, 07.03.2026: 10.00 – 12.00 Uhr
- Sonntag, 08.03.2026: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Diese Zeiten stehen insbesondere auch Personen zur Verfügung, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen die regulären Öffnungszeiten nicht wahrnehmen können.
Rathaus am 09.03.2026 geschlossen
Das Rathaus bleibt am Montag, 09.03.2026, wegen der Auszählung der Kreistagswahl und umfangreicher Nacharbeiten geschlossen.
Ab Dienstag, 10.03.2026, sind die Ämter wieder wie gewohnt für Sie geöffnet.
Wir bitten um Verständnis.
Das Wahlverfahren
Bei der Kommunalwahl erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel:
- Wahl des 1. Bürgermeisters der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale
- Wahl des Stadtrats von Schwarzenbach a.d.Saale
- Wahl des Landrats des Landkreises Hof
- Wahl der Mitglieder des Kreistags des Landkreises Hof
Die Amtsperiode läuft jeweils bis 2032.
Bürgermeister- und Landratswahl
Hier haben Sie jeweils eine Stimme.
Sie dürfen auf dem Stimmzettel nur ein Kreuz setzen.
Stadtrats- und Kreistagswahl
- Für den Stadtrat haben Sie maximal 20 Stimmen.
- Für den Kreistag haben Sie maximal 60 Stimmen.
Sie dürfen auch weniger Stimmen vergeben – nicht genutzte Stimmen verfallen.
Jeder Bewerber kann maximal drei Stimmen erhalten – auch dann, wenn er mehrfach aufgeführt ist.
Ihre drei Möglichkeiten zu wählen
1. Listen-Kreuz setzen
Sie können links neben dem Parteinamen ein Kreuz setzen.
Damit werden die Stimmen von oben nach unten auf die Kandidaten verteilt.
- Mehrfach aufgeführte Personen erhalten entsprechend mehrere Stimmen.
- Einzelne Kandidaten können durchgestrichen werden.
- Ein Durchstreichen ohne gesetztes Listen-Kreuz hat keine Wirkung.
2. Einzelne Personen wählen
Sie können einzelnen Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben.
Tragen Sie hierzu die Zahl 1, 2 oder 3 neben dem Namen ein.
Wichtig:
- Maximal drei Stimmen pro Person
- Die Gesamtstimmenzahl (20 bzw. 60) darf nicht überschritten werden
- Bei Überschreitung wird der gesamte Stimmzettel ungültig
3. Kombination aus Listen-Kreuz und Einzelstimmen
Eine Kombination ist möglich.
Einzelstimmen haben Vorrang vor dem Listen-Kreuz.
Beispiel:
Wenn Sie bei der Stadtratswahl bereits 15 Einzelstimmen vergeben haben und zusätzlich ein Listen-Kreuz setzen, werden nur noch die verbleibenden 5 Stimmen entsprechend der Liste verteilt.
Wahlauszählung
Die Auszählung beginnt am 8. März 2026 ab 18.00 Uhr in den Wahllokalen.
Eine Verlinkung zu den Wahlergebnissen für Schwarzenbach a.d.Saale stellen wir Ihnen auf der Homepage der Stadt zur Verfügung.
Mögliche Stichwahl
Um als Bürgermeister oder Landrat gewählt zu werden, muss ein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten.
Erreicht dies niemand, findet eine Stichwahl am 22. März 2026 statt.
Fragen zur Kommunalwahl?
Das Wahlamt der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Tel.: 09284 933-39
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um die Kommunalwahl 2026.