Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Dabei entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politische Gestaltung vor Ort. Gewählt werden unter anderem die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, der Stadt- bzw. Gemeinderat sowie auf Landkreisebene der Landrat bzw. die Landrätin und der Kreistag. Die Amtszeit beträgt grundsätzlich sechs Jahre.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Sollte bei der Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters oder der Landrätin bzw. des Landrats keine Kandidatin oder kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl statt.

Ausführliche und stets aktuelle Informationen zum Ablauf der Kommunalwahl, zum Wahlrecht, zur Briefwahl sowie weitere Hinweise stellt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zur Verfügung.

Weitere Informationen zur Kommunalwahl in Bayern

Wichtige Termine & Fristen

  • 02.02.–14.02.2026: Zustellung der Wahlbenachrichtigungen
  • ab 16.02.2026: Ausstellung der Briefwahlunterlagen möglich
  • 06.03.2026, 15.00 Uhr: Letzter Termin zur regulären Beantragung der Briefwahl
  • 07.03.2026: Briefwahl nur noch in nachgewiesenen Notfällen
  • 08.03.2026: Wahltag (Stimmabgabe im Wahllokal)
  • 22.03.2026: Mögliche Stichwahl

Wahlauszählung und Ergebnisse

Die Auszählung beginnt am 8. März 2026 ab 18.00 Uhr in den Wahllokalen.

Die Ergebnisse der Kommunalwahl 2026 für Schwarzenbach a.d.Saale können hier eingesehen werden:

Ergebnisse Bürgermeisterwahl
Ergebnisse Stadtratswahl
Ergebnisse Landrats- und Kreistagswahl

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungen werden zwischen dem 02.02.2026 und 14.02.2026 zugestellt.

Sollten Sie bis zum 14.02.2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt:

Florian Opitz
Zimmer Nr. 8
Tel.: 09284 933-39
E-Mail: florian.opitz@schwarzenbach-saale.de

Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie dennoch wählen.
Bitte bringen Sie in diesem Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit ins Wahllokal.

Briefwahl

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist online über die Homepage der Stadt möglich:
Briefwahl online beantragen

Alternativ können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung:

  • die ausgefüllte Rückseite schriftlich einsenden
  • persönlich im Rathaus (Zimmer 8) beantragen
  • den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung für den Online-Antrag nutzen

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Wichtig:
Aufgrund einer gesetzlichen Regelung dürfen Briefwahlunterlagen erst ab dem 16.02.2026 ausgestellt werden.

Bei persönlicher Abholung können Sie Ihre Unterlagen direkt vor Ort ausfüllen.

Fristen für die Briefwahl

  • Freitag, 06.03.2026: Beantragung bis 15.00 Uhr
  • Samstag, 07.03.2026: Ausstellung von 10 – 12 Uhr nur noch bei nachgewiesener kurzfristiger Verhinderung (z. B. Erkrankung)
  • Wahlsonntag: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr Ausstellung nur bei nachgewiesener Erkrankung

Erweiterte Öffnungszeiten zur Kommunalwahl

Zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten ist das Einwohnermeldeamt geöffnet:

  • Freitag, 06.03.2026: 13.00 – 15.00 Uhr
  • Samstag, 07.03.2026: 10.00 – 12.00 Uhr
  • Sonntag, 08.03.2026: 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr

Diese Zeiten stehen insbesondere auch Personen zur Verfügung, die aufgrund beruflicher Verpflichtungen die üblichen Öffnungszeiten nicht wahrnehmen können.

Rathaus am 09.03.2026 geschlossen

Das Rathaus bleibt am Montag, 09.03.2026, wegen der Auszählung der Kreistagswahl und umfangreicher Nacharbeiten geschlossen.

Ab Dienstag, 10.03.2026, sind die Ämter wieder regulär geöffnet.

Das Wahlverfahren

Bei der Kommunalwahl erhalten Sie insgesamt vier Stimmzettel:

  • Wahl des 1. Bürgermeisters der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale
  • Wahl des Stadtrats von Schwarzenbach a.d.Saale
  • Wahl des Landrats des Landkreises Hof
  • Wahl der Mitglieder des Kreistags des Landkreises Hof

Die Amtsperiode dauert jeweils bis 2032.


Bürgermeister- und Landratswahl

Sie haben jeweils eine Stimme.
Es darf nur ein Kreuz gesetzt werden.


Stadtrats- und Kreistagswahl

  • Für den Stadtrat: maximal 20 Stimmen
  • Für den Kreistag: maximal 60 Stimmen

Sie dürfen auch weniger Stimmen vergeben – nicht genutzte Stimmen verfallen.

Jeder Bewerber kann maximal drei Stimmen erhalten – auch wenn er mehrfach aufgeführt ist.


Ihre drei Möglichkeiten zu wählen

1. Listen-Kreuz

Sie setzen ein Kreuz links neben dem Parteinamen.
Damit werden die Stimmen von oben nach unten verteilt.

Mehrfach aufgeführte Personen erhalten entsprechend mehrere Stimmen.
Einzelne Personen können durchgestrichen werden.


2. Einzelstimmen

Sie können einzelnen Kandidaten eine, zwei oder drei Stimmen geben.
Tragen Sie hierzu die Zahl 1, 2 oder 3 neben dem Namen ein.

Wichtig:

  • Maximal drei Stimmen pro Person
  • Die Gesamtstimmenzahl darf nicht überschritten werden
  • Bei Überschreitung wird der gesamte Stimmzettel ungültig

3. Kombination aus Listen-Kreuz und Einzelstimmen

Eine Kombination ist möglich.
Einzelstimmen haben Vorrang vor dem Listen-Kreuz.

Beispiel:
Wenn Sie bereits 15 Einzelstimmen vergeben haben und zusätzlich ein Listen-Kreuz setzen, werden nur noch die verbleibenden 5 Stimmen entsprechend der Liste verteilt.

Interaktiver Probestimmzettel zur Stadtratswahl

Zur Vorbereitung steht ein interaktiver Probestimmzettel für die Stadtratswahl zur Verfügung.

Diesen finden Sie hier: Probestimmzettel

Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und sind für die Stadtverwaltung nicht einsehbar.

Probestimmzettel für die Kreistagswahl

Neben dem interaktiven Probestimmzettel für die Stadtratswahl stellt auch der Landkreis Hof einen Online-Probestimmzettel für die Kreistagswahl zur Verfügung.

Damit können Sie vorab die Stimmvergabe für den Kreistag mit insgesamt 60 Stimmen testen und sich mit dem Wahlverfahren vertraut machen.

Der Probestimmzettel ist abrufbar unter:
https://www.landkreis-hof.de/kommunalwahl-2026

Ihre Eingaben werden dort ebenfalls nicht gespeichert und dienen ausschließlich zur Übung.


Mögliche Stichwahl

Um als Bürgermeister oder Landrat gewählt zu werden, muss ein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten.

Ist dies nicht der Fall, findet eine Stichwahl am 22. März 2026 statt.


Kontakt

Für Fragen rund um die Kommunalwahl steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale gerne zur Verfügung:

Tel.: 09284 933-39

2. März 2026

Öffnungszeiten des Wahlamtes

Die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale informiert über die erweiterten Öffnungszeiten des Wahlamtes und der Stadtverwaltung anlässlich der Kommunalwahl 2026.

Die amtliche Bekanntmachung steht hier zum Download bereit:

2. März 2026

Bekanntmachungen zum Wahlergebnis

Der Wahlausschuss der Stadt Schwarzenbach a.d.Saale informiert über die Feststellung und Verkündung der Wahlergebnisse.

Die amtlichen Bekanntmachungen stehen hier zum Download bereit:

21. Januar 2026

Zugelassene Wahlvorschläge

Der Wahlausschuss der Stadt Schwarzenbach an der Saale hat in seiner Sitzung die eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl des Ersten Bürgermeisters sowie für die Wahl des Stadtrates zugelassen.

Die amtlichen Bekanntmachungen mit allen zugelassenen Wahlvorschlägen stehen hier zum Download bereit.

9. Januar 2026

Amtliche Bekanntmachungen

Die Stadt Schwarzenbach a.d.Saale hat die amtlichen Bekanntmachungen über die eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 8. März 2026 veröffentlicht:

Die Bekanntmachungen dienen der öffentlichen Information gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

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