Mitgliedschaft (Unsere Satzung als Download - 148 kb PDF-Datei)
Mitgliedschaft im CVJM Schwarzenbach
a. d. Saale e.V.
Die Mitgliedschaft im Christlichen Verein Junger Menschen gründet sich auf
die Zielsetzungen, wie sie in der PARISER BASIS von 1855 festgelegt sind.
Die Pariser Basis lautet:
"Die christlichen Vereine junger Menschen haben den Zweck,
solche jungen Menschen miteinander zu verbinden, die Jesus Christus nach der
Heiligen Schrift als ihren Gott und Heiland anerkennen, in ihrem Glauben und
Leben seine Jünger sein und gemeinsam danach trachten wollen, das Reich ihres
Meisters unter den jungen Menschen auszubreiten."
Der CVJM Schwarzenbach/Saale bietet zwei Möglichkeiten der Mitgliedschaft
an:
1. Ordentliche Mitgliedschaft
Eingeschriebenes Mitglied kann jeder werden, der willens ist, die nach der Satzung
des Vereins geltenden Vereinsregeln als für sich verpflichtend anzuerkennen
und das 14. Lebensjahr erreicht hat. Nach vollendetem 16. Lebensjahr besitzt
das Mitglied Stimmrecht.
2. Fördernde Mitgliedschaft
Förderndes, passives Mitglied kann jeder werden, der sich zu einer jährlichen
Zahlung in Form einer Spende verpflichtet. Diese Leistung kann beim Finanzamt
als Spende geltend gemacht werden. Ein förderndes Mitglied besitzt kein Stimmrecht.
Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft und Zahlungspflicht ist zu jeder Zeit möglich und erlischt
nach dem schriftlich erklärtem Austritt.
Derzeitige Mindestbeitragssätze für ein Jahr (Stand März 2003):
| Jungschar bis 14 Jahre | 10 Euro |
|
Jugendliche ab 14 Jahren |
15 Euro |
| Mitglieder ab 18 Jahren | 40 Euro |
| Familien | 80 Euro |
Die Beitragssätze stellen Mindestbeiträge dar und können darüber hinaus
vom Mitglied beliebig festgelegt werden. Vereinssatzungen sind bei den
Gruppenleitern oder der Vorstandschaft
erhältlich.