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1. Aufstellungsbeschluss Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2005 und 29.11.2005 beschlossen, für eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 492 Gemarkung Hallerstein, den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Birkenbühl / Förmitztalsperre“ zu ändern (1. Änderung). Das Gebiet wird umgrenzt von der Wasserfläche der Förmitztalsperre im Norden, einer Waldfläche im Süden, landwirtschaftlichen Flächen im Westen und einer Verkehrsfläche im Osten. Der Beschluß, den Bebauungsplan zu ändern, wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. 2. Billigungsbeschluss Der Stadtrat hat mit Beschluß vom 29.11.2005 den vom Stadtbauamt ausgearbeiteten Vorentwurf zur 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Birkenbühl / Förmitztalsperre“ samt Begründung in der Fassung vom 29.11.2005 gebilligt. 3. Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung werden durch die Stadtverwaltung in der Zeit vom 13. Februar - 14. März 2006 im Stadtbauamt, Rathaus Zimmer Nr. 13, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich dargelegt. Den betroffenen Bürgern wird in diesem Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gegeben. Schwarzenbach a.d.Saale, den 08. Februar 2006 Stadt Schwarzenbach a.d.Saale Alexander Eberl 1. Bürgermeister |
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Stand der Informationen: 07.02.2006
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