|
|
|
|
|
Durch die Einführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) im Jahre 1982 wurde das Feuerlöschgesetz (FLöG) von 1946 außer Kraft gesetzt. Das FLöG sah vor, dass der Feuerwehrvorstand als Kommandant die Feuerwehr führt. Die Freiwillige Feuerwehren waren damals Vereine des Bürgerlichen Rechts. Mit der Einführung des BayFwG wurde die gemeindliche Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr" und der Feuerwehr- verein getrennt.
Die Mitglieder der Freiwillige Feuerwehr Albertsreuth-Götzmannsgrün gründeten 1984 den Feuerwehrverein, der 2008 in das Vereinsregister eingetragen wurde und den Zusatz "e. V." führen darf.
|
|
|